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Förderung
Beim Heizungstausch übernimmt der Staat je nach Situation 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wir bereiten die Bestätigung zum Antrag vor.
Wie sich der Zuschuss zusammensetzt
Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458. Sie besteht aus einer Grundförderung und Boni, die sich addieren.
- Grundförderung, 30 Prozent. Für jede förderfähige Heizung.
- Klimageschwindigkeitsbonus, 16 Prozent. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung, wenn Sie selbst im Haus wohnen.
- Einkommensbonus, 10 bis 40 Prozent. Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Zusammen sind maximal 80 Prozent möglich. Berücksichtigt werden für die erste Wohneinheit Kosten bis 28.000 Euro, woraus sich ein Höchstzuschuss von 22.400 Euro ergibt.
Den Antrag stellen Sie selbst – das ist kein Versäumnis von uns
Seit der Umstellung auf die KfW läuft der Antrag über das Kundenportal „Meine KfW". Eine Bevollmächtigung Dritter ist dort nicht zulässig. Das heißt: Wir können den Antrag nicht für Sie stellen, auch wenn wir es gern täten.
Was wir übernehmen, ist die technische Bestätigung zum Antrag. Ohne sie geht der Antrag nicht durch, und sie ist in unserem Angebot enthalten – ohne Aufpreis.
Reihenfolge und Fristen
Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist dabei zulässig: Sie schließen mit uns ab, der Vertrag wird aber erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. So verlieren Sie weder Termin noch Gerät.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
- Die maximal förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
- Der höchstmögliche Fördersatz stieg für Haushalte mit niedrigem Einkommen von 70 auf 80 Prozent.
- Der Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist entfallen.
- Gefördert wird nur noch der Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energien.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Kostenobergrenze halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Ablauf bei uns
- Prüfen, was für Sie gehtWelche Boni Sie erreichen und ob sich der Einkommensnachweis lohnt.
- Bestätigung zum Antrag erstellenIn der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach Angebotsannahme.
- Sie stellen den AntragIm KfW-Kundenportal, mit Identifizierung.
- Nachweis nach dem EinbauWir liefern Fachunternehmererklärung und Rechnung im geforderten Format.
Stand: September 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Förderberatung. Verbindlich sind allein die Merkblätter der KfW.
Wir rechnen Ihre Förderung durch
Sagen Sie uns, welche Heizung Sie heute haben und wer im Haus wohnt. Dann wissen wir meist schon am Telefon, welcher Fördersatz realistisch ist.